top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reicher Media

Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen Reicher Media (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

 

1. Vertragsschluss

  • Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Kunden zustande.

  • Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

2. Leistungen

  • Der Dienstleister verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Foto- und Videoarbeiten professionell und in der vereinbarten Qualität auszuführen.

  • Der Dienstleister ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung des Vertrages heranzuziehen.

  • Ein Drehtag gilt als begonnen, sobald das Team des Dienstleisters mit den Arbeiten vor Ort startet, unabhängig davon, ob der Kunde oder dessen Vertreter anwesend sind oder ob technische oder organisatorische Gründe eine Verzögerung verursachen.

  • Die gelieferten Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich wesentliche Mängel rügt. Änderungswünsche oder subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

4. Spesen

  • Reise- und Nebenkosten werden gemäß Angebot verrechnet. Sofern im Angebot keine Pauschale vereinbart wurde, trägt der Auftraggeber sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Nebenkosten.

5. Nutzungsrechte

  • Der Kunde erhält ausschließlich die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Nutzung für bezahlte Werbekampagnen (Paid Media), TV, Kino, Printanzeigen, Out-of-Home, Merchandise sowie eine Weitergabe an Dritte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

6. Haftung

  • Der Dienstleister haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

  • Für Schäden, die durch den Verlust von Daten oder Medien entstehen, haftet der Dienstleister nur, wenn der Verlust durch ihn verschuldet wurde.

7. Datensicherung und Aufbewahrung

  • Der Dienstleister sichert die im Rahmen der Foto- und Videoaufnahmen erstellten Rohdaten sorgfältig und bewahrt diese für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss des Projekts auf. Danach erfolgt eine Löschung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gelieferten Endprodukte nach Erhalt eigenständig zu sichern.

 

8. Änderungsschleifen

  • Sofern im individuellen Angebot nicht anders vermerkt, ist nur eine Änderungsschleife im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Weitere Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

9. Arbeiten im Ausland

  • Kann ein Auftrag aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Einreisebeschränkungen) nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, werden bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten vom Auftraggeber vergütet.

  • Reise- und Wartezeiten gelten gemäß Angebot als Arbeitszeit bzw. werden entsprechend der vereinbarten Reisetagessätze vergütet.

  • Leistungen, die über den im Angebot definierten Umfang hinausgehen (zusätzliche Drehtage, zusätzliche Videos, Bildbearbeitung, Datensicherung, Änderungswünsche oder sonstige Mehraufwände), werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet.

  • Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen Genehmigungen. Kann der Drohneneinsatz aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht erfolgen, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.

  • Nach Übergabe der finalen Daten werden diese für einen Zeitraum von zwölf Monaten archiviert. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt ohne Gewähr.

  • Der Auftragnehmer sorgt für professionelles Equipment. Für Schäden oder Verlust des Equipments, die vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Muss die Produktion aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, vorzeitig beendet werden, werden sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Kosten vergütet.

  • Verzögert sich eine Produktion aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, oder wird der vereinbarte Leistungsumfang überschritten, werden zusätzliche Drehtage und Arbeitszeiten nach den im Angebot vereinbarten Tagessätzen bzw. Stundensätzen vergütet.

10. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.

  • Es gilt österreichisches Recht.

bottom of page